Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Platten- und Fliesenlegerarbeiten

Stand: 18.01.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen von Muyas Fliesenleger OG (im Folgenden "Auftragnehmer") mit Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden "Auftraggeber") über Platten- und Fliesenlegerarbeiten sowie damit zusammenhängende Leistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

2.3. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Weicht der tatsächliche Aufwand vom Kostenvoranschlag ab, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.

3. Preise und Zahlung

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Bei Aufträgen über 5.000 € kann eine Anzahlung von bis zu 30% vereinbart werden.

3.3. Die Restzahlung ist bei Abnahme der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.4. Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

4. Leistungsumfang

4.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot.

4.2. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Preis- und Terminänderungen führen.

4.3. Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie für ausreichende Strom- und Wasserversorgung zu sorgen.

5. Material

5.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Materialauswahl durch den Auftragnehmer nach fachlichen Gesichtspunkten.

5.2. Vom Auftraggeber beigestelltes Material wird nur nach vorheriger Prüfung und Freigabe verarbeitet. Für Mängel an beigestelltem Material haftet der Auftragnehmer nicht.

5.3. Natursteine und keramische Fliesen können natürliche Farb- und Strukturabweichungen aufweisen. Dies stellt keinen Mangel dar.

6. Ausführungsfristen

6.1. Vereinbarte Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

6.2. Fristen verlängern sich angemessen bei unvorhersehbaren Hindernissen (z.B. Witterungseinflüsse, höhere Gewalt, Arbeitskampf), die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

7. Abnahme

7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.

7.2. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

7.3. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung ohne berechtigten Grund, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Gewährleistung

8.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für mangelfreie Ausführung der beauftragten Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik.

8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.

8.3. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

8.4. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Erst nach erfolgloser Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

8.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, natürliche Abnutzung oder höhere Gewalt entstanden sind.

9. Haftung

9.1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt

Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

11. Rücktritt und Kündigung

11.1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, solange mit der Ausführung noch nicht begonnen wurde. In diesem Fall ist eine Aufwandsentschädigung von 10% der Auftragssumme zu zahlen.

11.2. Nach Beginn der Arbeiten kann der Auftraggeber nur aus wichtigem Grund kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

12. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Details regelt die Datenschutzerklärung.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt bei Fragen zu den AGB

Muyas Fliesenleger OG

Grillgasse 35/4

1110 Wien

Telefon: 0699 / 100 005 09

E-Mail: office@muyas-fliesenleger.at